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Teilkasko-Schaden

 

Der Bereich der Teilkasko-Versicherung umfasst Schäden, für die kein unmittelbar Haftender bestimmt werden kann. Dazu gehören u.a. Wildschäden, Glasbruch, Diebstahl und Brand.

Auch in diesem Fall können die Werkstatt und der Gutachter von der Versicherung bestimmt werden.

 

Wichtig

Bei einem Teilkasko-Schaden erfolgt keine Verschlechterung des Schadensfreiheitsrabatts.

 

Tipp

Garantieren Sie sich beim Abschluss einer Kasko-Versicherung das größtmögliche Mitspracherecht und überlassen Sie nicht alles der Versicherung.

Kfz-Sachverständigenbüro Holger Schulze | mail@kfz-schulze.de / +49 172 9452689