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Haftpflicht-Schäden

 

 

Hat der Unfallgegner den Unfall verschuldet, so muss dessen Versicherung grundsätzlich alle Schäden bezahlen, die durch den Verkehrsunfall entstanden sind.

 

Die Erstattungsfähigkeit hängt also von der Schuldfrage ab und von der Angemessenheit der im Einzelnen entstandenen Kosten.


Positionen wie Wertminderung, Kosten für Leihwagen und Abschleppdienst sowie Nutzungsausfall während der Reparaturdauer gehören im Haftpflichtfall ebenso dazu, wie Reparaturkosten und Kosten für Rechtsanwalt und Gutachten eines Sachverständigen.

 

Die Ermittlung des Sachschadens am Auto spielt für die Unfallabwicklung eine große Rolle. Wichtig ist, dass sie durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgt.

 

Wann benötigen Sie im Schadensfall einen Sachverständigengutachten?

Nach bundesdeutschem Recht steht Ihnen ab einer Schadenshöhe von ca. 1.000,- Euro ein Sachverständigengutachten zu.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Schaden diesen Betrag erreicht oder überschreitet, sollten Sie schon einen Gutachter hinzuziehen. Diesem kann man den Schaden meist schon am Telefon oder auch per E-Mail beschreiben. In der Regel wird er Ihnen schnell und unkompliziert mitteilen, ob ein Gutachten bzw. Kostenvoranschlag für die Versicherung notwendig ist.

 

Aussagen, die oftmals auch durch Polizei und Versicherung gegenüber dem Geschädigten getätigt werden, können für Sie nachteilig sein.

Polizisten raten manchmal von der Hinzuziehung eines Sachverständigen ab, weil Sie ihn selbst bezahlen müssten. Versicherungen schlagen vor, bei Schäden bis 2.000,- Euro keinen Sachverständigen zu beauftragen.

Das stimmt nicht.

 

Für die gutachterliche Bewertung Ihrer Schäden arbeite ich auch mit zuverlässigen Verkehrsrechtsanwälten zusammen, die Ihre Rechte und Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen können. Das ist nicht immer notwendig, manchmal aber unumgänglich.

 

Selbstverständlich bekommen Sie von mir alle wichtigen Informationen zum Nutzungsausfall, zur Wertminderung und zur Wertverbesserung.

 

Wer bezahlt was?

Dieses leidige Problem sollte Sie nicht erschrecken, denn es ist keins. Der Geschädigte muss bei einem Haftpflichtschaden den Gutachter nicht bezahlen. Die Bezahlung erfolgt generell über die gegnerische Versicherung (also die Versicherung des Verursacher).

 

 

Tipp

Natürlich kann man seinen Gutachter auch die finanziellen Seite des Gutachtens per Abtretung überlassen.

So übernimmt der Sachverständige oder Gutachter den zeitraubenden Papierkram und befreit Sie auch von den damit verbundenen finanziellen Risiken der Kosten des Gutachtens.

 

 

Kfz-Sachverständigenbüro Holger Schulze | mail@kfz-schulze.de / +49 172 9452689