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Wenn das Auto durch die Pfütze rast

Höflichkeit steht über dem Gesetz: Autofahrer müssen nicht langsamer durch Pfützen fahren, um Fußgänger, die sich in der Nähe befinden, nicht zu bespritzen. Nach einem Urteil des Landgerichts Itzehoe wurde die Klage eines Mannes abgewiesen, der die Reinigung seiner Kleidung nach einem solchen Vorfall erstattet haben wollte. Das Gericht war der Auffassung, dass man von Autofahrern in solchen Situationen nicht das Schritttempo verlangen kann, weil sonst ganze Ortschaften oder Städte im Schritttempo durchfahren werden müssten.


Wie schädlich ist E 10?

Der ADAC hat in seiner Septemberausgabe 2011 die Ergebnisse seines Tests zur Schädlichkeit von E 10 bekannt gegeben. Bisher war die Situation nicht eindeutig geklärt und Autofahrer mussten sich auf Herstellerangaben und die Beteuerungen der Politiker verlassen. Getestet wurde ein Opel Signum 2.2 Direct, den Opel als nicht E 10-tauglich ausgewiesen hat. Bereits nach 27.000 gefahrenen Kilometern war die Benzinhochdruckpumpe aus Leichtmetall-Guss korrodiert und undicht. Kraftstoff drang unter hohem Druck nach außen; es bestand hohe Feuergefahr. Durch den jetzt höheren Ethanolgehalt kann also die Gefahr der Beschädigung von Motor und Anbauteilen gesteigert werden.

 

Behinderung bei Rettung ist strafbar

Wer bei Verkehrsunfällen auf öffentlichen Straßen und Wegen Rettungskräfte behindert,macht sich u.U. strafbar. Das Bußgeld beträgt zwischen 40 und 5.000 Euro. Hinzu kommt, dass die Polizei das Recht hat, Schaulustige in Gewahrsam zu nehmen, wenn sie Rettungskräfte behindern. Auch das Blockieren des Seitenstreifens, der als Rettungsgasse dient, wird mit Geldbuße geahndet.

 

Reifendiebstähle nehmen zu

Wie der ADAC in seiner Zeitschrift Motorwelt in seiner Oktober-Ausgabe berichtete, steigt die Zahl der entwendeten Reifen an. In München betrug der Anstieg von 2009 zu 2010 allein in Tiefgaragen 9,4%. Ein Grund sind ungesichert gelagerte Reifen, die eine leichte Beute für Diebe sind. Auf Anraten der Polizei sollten alle Merkmale der gelagerten Reifen notiert werden, um ein späteres Identifizieren zu erleichtern. Beim Ein- und Ausfahren aus der Garage sollte immer gewartet werden, bis das Tor ganz geschlossen ist, um unerwünschten Eindringlingen keine Zugangsmöglichkeit zu geben.

 

Frauen fahren besser

Flensburg ist nicht nur die deutsche Hauptstadt des Rums, sondern auch noch der Standort der Verkehrssünderkartei. Hoch im Norden wurden im letzten Jahr 8,9 Millionen Verkehrssünder erfasst. 78 % der erfassten Straftaten und Ordnunsgwidrigkeiten gehen auf das Konto der Männer. Die Ursachen für einen Eintrag sind allerdings bei beiden Geschlechtern gleich: Die überhöhte Geschwindigkeit führte als Grund Nummer eins bei Frauen und Männern zum Eintrag. Fast die Hälfte aller Einträge waren demnach durch überhöhte Geschwindigkeit zustande gekommen (4 Mio.). 1,2 Millionen Männer und 145.000 Frauen setzten sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer.

 

Herbstzeit ist Nebelzeit

Im Herbst kommt es oft zu Temperaturunterschieden, die zu Nebel führen. Nebel ist gerade für Fahrzeugführer im Straßenverkehr ein gefährliches Element. Dazu kommen Regen und Regenstürme, Wildwechsel, Laub auf den Straßen und andere Gefahren. Besonders vorsichtiges und umsichtiges Fahren ist also oberstes Gebot. Eine gute Faustregel ist hierbei der Grundsatz “Sichtweite gleich Geschwindigkeit”. Die Nebelschlussleuchte ist aber kein”Dauerbrenner” und darf nur bei Sichtweiten unter 50m verwendet werden. Eine gute Orientierung hierfür sind die Leitpfosten am Straßenrand auf gerader Strecke, die im Abstand von 50m aufgestellt sind.

 

Mini-Parkscheibe wird teuer

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Verwendung einer zu kleinen Parkscheibe durch den Fahrzeugfüher im KFZ eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Gemäß StVO ist die Mindestgröße einer Parkscheibe mit 110mm x 150mm vorgeschrieben. Wer eine kleinere Parkscheibe verwendet, muss also eine Geldbuße in Kauf nehmen. Gerade Parkscheiben als Werbeartikel entsprechen oft nicht den Anforderungen der StVO – also besser vorher prüfen und dann erst parken.

 

 

Kfz-Sachverständigenbüro Holger Schulze | mail@kfz-schulze.de / +49 172 9452689