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Oldtimer

 

Wohl bei kaum einem gebrauchten Fahrzeug ist die Beurteilung des Fahrzeugzustandes so bedeutend wie bei einem Oldtimer.

 

Für Klassiker wie Exoten gehen beim Autohandel hohe Beträge über den Tisch und das obwohl die Gebrauchtwagen schon einige Jährchen auf dem Buckel haben.

 

Sie sollten das Fahrzeug einer Bewertung durch einen erfahrenen Gutachter unterziehen.

So wird nicht nur der Kauf einer "kompletten Rostlaube" vermieden sondern auch beurteilt, ob das Fahrzeug dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. § 23 StVZO besteht.

 

 

Kfz-Sachverständigenbüro Holger Schulze | mail@kfz-schulze.de / +49 172 9452689